Immobilie mit lebenslangem Wohnrecht verkaufen: Das sollten Eigentümer wissen
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Eine Immobilie kann auch dann verkauft werden, wenn eine andere Person weiterhin darin wohnen darf. In der Praxis betrifft das häufig Häuser oder Wohnungen, die innerhalb der Familie übertragen wurden, während sich die Eltern ein lebenslanges Wohnrecht gesichert haben. Auch bei Modellen der Immobilienverrentung spielt dieses Thema eine wichtige Rolle. Für Verkäufer bedeutet ein eingetragenes Wohn- oder Nießbrauchrecht jedoch, dass der Verkauf gut vorbereitet werden muss. Entscheidend sind eine realistische Wertermittlung, die passende Käuferansprache und eine rechtssichere Vertragsgestaltung.
Wie Wohnrechte den Immobilienwert tangieren
Laut der Geschäftsführung von „Ernst Haible – Finanzierung und Immobilien“ im Alb-Donau-Kreis, Blaustein, Neu-Ulm und Ulm kann ein lebenslanges Wohnrecht den Wert einer Immobilie beeinflussen. „Ein solches Recht ist meist im Grundbuch vermerkt und bleibt auch nach dem Verkauf bestehen“, erklärt Ernst Haible. Das bedeutet, dass der Käufer die Immobilie zwar erwirbt, sie jedoch nicht uneingeschränkt nutzen kann, solange das Wohnrecht besteht. Dies führt in der Regel zu einem Wertabschlag. „Bei der Bewertung werden Faktoren wie das Alter der berechtigten Person, ihre statistische Lebenserwartung und der Umfang des Wohnrechts berücksichtigt“, ergänzt Sabine Haible.
Der Wert der Immobilie kann weiter sinken, wenn die Berechtigte Person jung ist oder umfassende Rechte hat. „Ein Nießbrauchrecht kann den Wert noch stärker mindern, da der Berechtigte die Immobilie möglicherweise nicht nur bewohnen, sondern auch wirtschaftlich nutzen darf“, erläutert Ernst Haible. Eine fachkundige Immobilienbewertung ist daher unerlässlich, um einen realistischen Angebotspreis zu ermitteln.
Interessenten für Immobilien mit Wohnrecht
Für Käufer, die kurzfristig einziehen möchten, sind Immobilien mit bestehendem Wohnrecht meist unattraktiv. „Diese Objekte sind eher für Kapitalanleger mit langfristigen Zielen interessant“, sagt Sabine Haible. Sie kaufen oft zu einem niedrigeren Preis und hoffen, die Immobilie später unbeschränkt nutzen oder weiterverkaufen zu können.
Auch Verwandte, Stiftungen oder Investoren mit speziellem Interesse an stabilen Werten könnten potenzielle Käufer sein. „Es ist entscheidend, das Wohnrecht klar und transparent zu machen, damit es als Teil der Immobilie verstanden wird und nicht als Nachteil erscheint“, betont Ernst Haible. Eine klare Darstellung der Bedingungen hilft Interessenten, die Eignung des Objekts für ihre Ziele besser einzuschätzen.
Rechtliche Sicherheit im Kaufvertrag
Es ist entscheidend, im Kaufvertrag klar zu formulieren, welche Rechte und Pflichten für Käufer, Verkäufer und Wohnberechtigte bestehen. „Hierzu zählen Aspekte wie Instandhaltungskosten, Nebenkosten, Modernisierungen und Zugangsregelungen“, führt Sabine Haible aus. Der Vertrag sollte den Eintrag im Grundbuch eindeutig referenzieren.
Um Missverständnisse zu vermeiden, rät Ernst Haible dringend zu einer engen Zusammenarbeit mit Notaren, Gutachtern und Immobilienexperten. „Dies sorgt dafür, dass der Verkaufsprozess transparent und gerecht für alle Parteien bleibt“, sagt er.
Interessieren Sie sich für den Verkauf einer Immobilie mit Wohnrecht? Wir bieten Ihnen eine Bewertung an, erläutern die Konsequenzen des Wohnrechts und identifizieren passende Käufer. Kontaktieren Sie uns im Alb-Donau-Kreis, Blaustein, Neu-Ulm und Ulm!
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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