Scheidungsimmobilie: Zwangsversteigerung unbedingt vermieden
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Ist im Falle einer Scheidung eine gemeinsame Immobilie im Spiel, bringt das häufig finanzielle Herausforderungen mit sich. Trennt sich das Paar im Streit und kann es sich hinsichtlich der Immobilie nicht einigen, droht eine Zwangsversteigerung. Diese sollte jedoch vermieden werden. Stattdessen gibt es bessere Alternativen.
Wenn ein Paar in einer Trennungssituation keine Einigung erzielt, kann eine Partei beim zuständigen Amtsgericht die Zwangsversteigerung der gemeinsamen Immobilie beantragen. Dies dient dazu, eine langwierige Blockade durch einen Partner zu verhindern. Allerdings hat eine Zwangsversteigerung oft gravierende Nachteile.
Finanzieller Verlust droht
Bei einer Zwangsversteigerung erzielt man häufig einen deutlich geringeren Erlös im Vergleich zu einem normalen Verkauf. Der erzielte Preis kann bis zu 30 Prozent unter dem Marktwert liegen, da Kaufinteressenten auf günstige Gelegenheiten aus sind und Unsicherheiten bezüglich des Objekts bestehen können. „In solch einer Situation verlieren beide Parteien erheblich Geld, was in einer ohnehin belastenden Phase vermeidbar wäre“, erklärt Ernst Haible aus Blaustein.
Verlust der Kontrolle
Die Veräußerung einer Immobilie durch Zwangsversteigerung bedeutet auch den Verlust der Kontrolle. Ein gerichtlich bestellter Gutachter ermittelt den Wert des Objekts, und die Versteigerung verläuft unter vorgegebenen Bedingungen, die kaum beeinflusst werden können. „Im schlimmsten Fall führt dies zu einem sehr niedrigen Verkaufspreis, den man am freien Markt nie akzeptiert hätte“, warnt Sabine Haible, die in Neu-Ulm tätig ist.
Bessere Wege finden
Statt die Immobilie zwangsversteigern zu lassen, gibt es oft sinnvollere Alternativen. Eine Möglichkeit besteht darin, einen Mediator einzuschalten. Einige Immobilienmakler sind auch als Mediatoren ausgebildet und können helfen, eine faire Lösung zu finden. „Makler können oft vermitteln und eine Lösung ausarbeiten, die für beide Seiten akzeptabel ist“, betont Ernst Haible.
Eine andere Option ist, dass ein Partner den anderen auszahlt und die Immobilie behält. Dabei müssen jedoch die finanziellen Verpflichtungen beachtet werden, besonders wenn der Immobilienkredit noch läuft. Die Bank muss zustimmen, dass der verbleibende Partner den Kredit weiterhin bedienen kann.
Auch eine befristete Vermietung kann eine Option sein, wenn sich kein Käufer findet oder der Markt ungünstig ist. „Dafür ist es wichtig, dass das Paar weiterhin gut zusammenarbeitet und sich von Experten in der Immobilienbranche beraten lässt“, rät Sabine Haible.
Einvernehmlicher Verkauf ist häufig die beste Lösung. „Wenn beide Parteien sich darauf verständigen, die Immobilie gemeinsam zu verkaufen, kann ein marktgerechter Preis erzielt werden“, erklärt Ernst Haible. Ein erfahrener Makler kann den Verkaufsprozess professionell steuern.
Schlussfolgerung
Eine Zwangsversteigerung sollte in einer Scheidungsphase vermieden werden, da sie fast immer finanzielle Verluste und unnötigen Stress verursacht. „Frühzeitige Beratung durch einen Immobilienmakler oder Finanzberater kann helfen, die beste Lösung für beide Parteien zu finden“, rät Sabine Haible.
Fühlen Sie sich unsicher, welche Lösung für Ihre Immobilie im Falle einer Trennung die beste ist? Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Beratung an, um die optimale Lösung für Ihre Situation zu finden. Kontaktieren Sie uns frühzeitig für ein Gespräch.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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