Scheidungsimmobilie: Zwangsversteigerung unbedingt vermieden
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Ist im Falle einer Scheidung eine gemeinsame Immobilie im Spiel, bringt das häufig finanzielle Herausforderungen mit sich. Trennt sich das Paar im Streit und kann es sich hinsichtlich der Immobilie nicht einigen, droht eine Zwangsversteigerung. Diese sollte jedoch vermieden werden. Stattdessen gibt es bessere Alternativen.
Wenn ein Paar keine Einigung erzielen kann, hat eine der beiden Parteien die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht eine Zwangsversteigerung zu beantragen. Dies dient dazu, zu verhindern, dass eine Seite die Entscheidung über Jahre hinaus blockiert. Allerdings bringt eine Zwangsversteigerung erhebliche Nachteile mit sich.
Finanzielle Einbußen sind wahrscheinlich
„Eine Zwangsversteigerung führt in den meisten Fällen zu einem deutlich niedrigeren Erlös als ein herkömmlicher Verkauf,“ erklärt Ernst Haible, Geschäftsführer von „Ernst Haible – Finanzierung und Immobilien“ im Alb-Donau-Kreis. Der erzielte Preis liegt häufig um 30 Prozent unter dem Marktwert, da Käufer auf günstige Gelegenheiten hoffen und wegen Unsicherheiten bezüglich des Zustands oder der Nutzung der Immobilie vorsichtig sind. „Dies bedeutet für beide Ex-Partner einen erheblichen finanziellen Verlust, was in einer ohnehin schwierigen Situation nicht notwendig ist,“ fügt Sabine Haible hinzu.
Verlust der Entscheidungsgewalt
„Wer eine Immobilie zwangsversteigern lässt, verliert die Kontrolle darüber,“ sagt Ernst Haible. Ein gerichtlich bestellter Gutachter bewertet die Immobilie, und die Versteigerung erfolgt unter Bedingungen, die kaum beeinflusst werden können. „Im ungünstigsten Fall führt das zu einem sehr niedrigen Verkaufspreis, den man auf dem freien Markt nie akzeptieren würde,“ erklärt Sabine Haible.
Bessere Lösungsansätze existieren
Anstelle einer Zwangsversteigerung gibt es oftmals bessere Alternativen. „Der Gang zu einem Mediator kann hilfreich sein,“ empfiehlt Ernst Haible. Einige Immobilienmakler besitzen eine Zusatzqualifikation als Mediator, aber auch ohne diese können sie oft in Immobilienangelegenheiten vermitteln und für beide Seiten eine faire Lösung finden.
Eine weitere Möglichkeit ist die Auszahlung eines Partners, sodass der andere die Immobilie behält. „Dabei sollte man die finanziellen Belastungen im Auge behalten, insbesondere wenn der Kredit noch nicht abbezahlt ist,“ warnt Sabine Haible. „Die Bank muss zustimmen, dass der verbleibende Partner den Kredit weiterhin bedienen kann.“
Auch eine Vermietung kann als Zwischenlösung in Betracht gezogen werden, falls sich kein Käufer findet oder der Markt ungünstig ist. „Dafür ist es wichtig, dass das ehemalige Paar weiterhin gut zusammenarbeitet, um die Immobilie effektiv zu verwalten,“ betont Ernst Haible. „Und eine Beratung durch einen Immobilienprofi ist unerlässlich, um zu prüfen, ob Vermietung sinnvoll ist.“
„Ein einvernehmlicher Verkauf ist oft die beste Lösung,“ meint Sabine Haible. Wenn beide Parteien sich darauf einigen können, die Immobilie gemeinsam zu verkaufen, kann sie zu einem marktgerechten Preis veräußert werden. Ein erfahrener Immobilienmakler kann hierbei unterstützend wirken und den Verkaufsprozess professionell begleiten.
Schlussfolgerung
„Eine Zwangsversteigerung im Scheidungsfall sollte, wenn möglich, vermieden werden, da sie fast immer finanzielle Verluste und zusätzlichen Stress bedeutet,“ erklärt Ernst Haible. „Wer frühzeitig mit einem Immobilienmakler oder Finanzberater spricht, kann eine Lösung finden, die für beide Ex-Partner optimal ist,“ ergänzt Sabine Haible.
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Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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