Immobilie verkaufen trotz Kredit? So vermeiden Sie teure Wege aus dem Kredit ohne teure Folgen

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Manchmal ändert sich das Leben schneller als der Finanzierungsplan. Ein neuer Job, Familienzuwachs oder eine Trennung können dazu führen, dass eine Immobilie verkauft werden soll, obwohl das Darlehen noch viele Jahre läuft. Das ist grundsätzlich machbar, doch häufig verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese kann teuer werden und den Verkaufserlös deutlich schmälern. Wer sich frühzeitig informiert und richtig vorgeht, kann jedoch unnötige Kosten vermeiden oder zumindest reduzieren.

 

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Frühe Gespräche mit der Bank sind entscheidend

Bevor konkrete Verkaufsabsichten in die Tat umgesetzt werden, ist es ratsam, zunächst das Gespräch mit der finanzierenden Bank zu suchen. „Dadurch können wir herausfinden, welche Bedingungen für eine vorzeitige Rückzahlung des Kredits gelten und in welcher Höhe eine mögliche Entschädigung zu erwarten ist“, erklärt Ernst Haible von „Ernst Haible – Finanzierung und Immobilien“ im Alb-Donau-Kreis. Banken sind verpflichtet, auf Anfrage eine detaillierte Berechnung bereitzustellen. Gleichzeitig kann das Gespräch zeigen, ob alternative Lösungen möglich sind. „Einige Kreditinstitute sind bereit zu verhandeln, besonders wenn der Verkauf nachvollziehbare persönliche Gründe hat oder eine neue Finanzierung geplant ist“, fügt Sabine Haible hinzu. Wer offen kommuniziert, schafft sich Klarheit für die Planung und kann den Verkauf realistisch einschätzen.

Verständnis der Vorfälligkeitsentgelte

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Ausgleich für den Zinsverlust der Bank, der entsteht, wenn ein Kredit vor dem vereinbarten Termin zurückgezahlt wird. Sie wird basierend auf der verbleibenden Laufzeit, dem aktuellen Zinsniveau und der ausstehenden Darlehenssumme berechnet. „Je länger die Zinsbindung und je höher der vereinbarte Zinssatz im Vergleich zum Marktzins, desto höher ist meist die Entschädigung“, erläutert Ernst Haible. Es gibt jedoch Situationen, in denen die Entschädigung entfällt oder reduziert wird. „Nach zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Kredits besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von sechs Monaten“, so Sabine Haible. Auch formale Fehler im Kreditvertrag können dazu führen, dass die Bank keinen Anspruch auf die Entschädigung hat. Eine gründliche Überprüfung ist daher ratsam.

Alternative Lösungsansätze zur Kreditablösung

Die sofortige Rückzahlung des Darlehens ist nicht immer die optimale Lösung. „In einigen Fällen kann der Käufer die laufende Finanzierung übernehmen, wenn die Bank zustimmt“, schlägt Ernst Haible vor. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn der Kredit zu günstigeren Bedingungen abgeschlossen wurde. Der Verkäufer spart die Vorfälligkeitsentschädigung und der Käufer profitiert von einem niedrigen Zinssatz. Eine weitere Möglichkeit ist es, den Verkauf so zu planen, dass er mit dem Ende der Zinsbindung oder der zehnjährigen Frist zusammenfällt. „Zwischenfinanzierungen oder die Übertragung des Kredits auf eine neue Immobilie können ebenfalls je nach individueller Situation sinnvoll sein“, ergänzt Sabine Haible. Welche Option die richtige ist, hängt von der persönlichen Lebenssituation, dem Immobilienmarkt in Blaustein, Neu-Ulm und Ulm sowie den Vertragsdetails ab.

„Stecken Sie im Kreditvertrag fest und überlegen, Ihre Immobilie zu verkaufen? Wir unterstützen Sie im gesamten Prozess und arbeiten mit Ihrer Bank zusammen, um die wirtschaftlich beste Lösung zu finden. Kontaktieren Sie uns – gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Immobilienverkauf reibungslos abläuft“, betont Ernst Haible.

 

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s Sora

 

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