Immobilie mit Hypothek geerbt – was nun?
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Neben Erinnerungen und familiären Werten rücken beim Immobilienerbe schnell nüchterne Fragen in den Vordergrund – insbesondere dann, wenn auf der Immobilie noch ein Darlehen lastet. Eine bestehende Hypothek kann die Freude über das Erbe trüben und erfordert sorgfältige Entscheidungen. Wer ein Haus mit laufendem Kredit übernimmt, sollte die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen genau prüfen, um spätere Nachteile zu vermeiden.
Worauf Erben jetzt achten sollten: Erste Schritte nach dem Erbfall
Mit einem Erbfall übernehmen die Erben nicht nur Vermögen, sondern auch bestehende Verbindlichkeiten. Dazu zählen insbesondere Grundschulden oder Hypotheken, die zugunsten von Banken im Grundbuch vermerkt sind. „Es ist essenziell, sich zunächst einen Überblick zu verschaffen: Wie hoch ist die ausstehende Schuld? Zu welchen Konditionen wurde der Kredit vereinbart? Und wie lange läuft er noch?“, erklärt Ernst Haible, Geschäftsführer von „Ernst Haible – Finanzierung und Immobilien“ im Alb-Donau-Kreis und darüber hinaus.
Ein transparentes Bild erhalten Erben durch Einsicht in das Grundbuch und die Darlehensunterlagen. Der nächste Schritt sollte ein Gespräch mit dem Kreditinstitut sein, um die aktuelle Lage zu besprechen. „Banken zeigen oft Verständnis, wenn frühzeitig der Kontakt gesucht wird“, ergänzt Sabine Haible, ebenfalls Geschäftsführerin des Unternehmens. Auch die Werthaltigkeit des Erbes ist zu prüfen: Übersteigen die Schulden den Wert der Immobilie, besteht die Möglichkeit, das Erbe innerhalb einer gesetzlichen Frist auszuschlagen.
Eine professionelle Immobilienbewertung ist in dieser Phase empfehlenswert. Nur wer den realistischen Marktwert kennt, kann fundiert entscheiden, ob eine Übernahme wirtschaftlich sinnvoll erscheint oder andere Optionen in Betracht gezogen werden sollten.
Optionen für Erben: Kredit fortführen oder ablösen?
Erben übernehmen in der Regel bestehende Kreditverträge und sind somit verpflichtet, die Raten weiterzuzahlen, es sei denn, es wird eine abweichende Vereinbarung getroffen. „Ob dies sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren wie der eigenen finanziellen Situation, den Zinssätzen und den Plänen mit der Immobilie ab“, sagt Ernst Haible.
Wer plant, die Immobilie selbst zu nutzen, findet in der Kreditübernahme möglicherweise eine praktikable Lösung. „Es sollte geprüft werden, ob Sondertilgungen oder eine Umschuldung zu besseren Konditionen möglich sind“, rät Sabine Haible. Eine weitere Option ist die vollständige oder teilweise Ablösung des Darlehens. Dabei ist zu beachten, dass die Bank unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt, wenn der Kredit vorzeitig zurückgezahlt wird.
Verkauf einer Immobilie mit Hypothek: Risiken und Chancen
Eine geerbte Immobilie passt nicht immer in die persönliche Lebensplanung, sei es wegen der Lage in einer anderen Region oder wegen hoher Unterhaltskosten. In Erbengemeinschaften stellt sich oft die Frage, wie die Immobilie genutzt werden soll. „Der Verkauf ist auch bei bestehender Hypothek möglich. Beim Notartermin wird vereinbart, dass der Kredit aus dem Verkaufserlös beglichen wird“, erläutert Ernst Haible. Voraussetzung ist, dass der Verkaufspreis ausreicht, um die Restschuld vollständig zu tilgen. Andernfalls bleibt eine Differenz, die von den Erben getragen werden muss.
Sabine Haible betont: „Eine marktgerechte Preisermittlung und professionelle Vermarktung sind entscheidend. Eine strategische Planung kann helfen, finanzielle Risiken zu minimieren und einen zufriedenstellenden Erlös zu erzielen.“ In angespannten Marktphasen ist Erfahrung wichtig, um Verhandlungen erfolgreich zu führen und rechtliche Aspekte korrekt zu klären.
Wer frühzeitig seine Ziele definiert, kann den Verkaufsprozess effizient gestalten und unnötige Verzögerungen vermeiden.
Erben Sie eine Immobilie mit laufendem Kredit und stehen vor wichtigen Entscheidungen? Wir bieten Ihnen eine fundierte Bewertung und entwickeln gemeinsam die passende Strategie. Kontaktieren Sie uns – wir begleiten Sie zuverlässig auf dem Weg zur optimalen Lösung.
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s Sora
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