Immobilie geerbt – Steuern und Kosten
3 Min.
Viele Erben sehen in einer geerbten Immobilie einen Vermögenszuwachs. Allerdings gehen damit auch eine Reihe finanzieller Verpflichtungen einher. Neben der Erbschaftssteuer stehen oft Instandhaltungsmaßnahmen an und laufende Nebenkosten müssen gedeckt werden. Folgendes sollten Erben im Blick behalten.
Erbschaftssteuer: Wann sie anfällt und wer betroffen ist
Nicht jede Erbschaft führt automatisch zu einer Steuerpflicht. Der entscheidende Faktor ist der Wert der geerbten Immobilie sowie das Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben. Je enger die familiäre Verbindung, desto höher fällt der Freibetrag aus. Kinder des Verstorbenen haben einen Freibetrag von 400.000 Euro, während dieser für Ehepartner bei 500.000 Euro liegt. Wird dieser Betrag überschritten – zum Beispiel, weil sich das geerbte Anwesen in einer begehrten Gegend befindet oder zusätzliches Vermögen vererbt wurde – kann das Finanzamt Erbschaftssteuer erheben. „Der Wert der Immobilie wird durch das Finanzamt festgelegt, basierend auf dem sogenannten gemeinen Wert, was manchmal über dem subjektiv geschätzten Wert liegt“, erklärt Ernst Haible. Dies kann eine Erbschaft, die zunächst kostenlos erscheint, plötzlich zu einem finanziellen Problem machen.
Versteckte Kosten bei Immobilienerbschaften: Was Erben häufig übersehen
Zusätzlich zur möglichen Steuerlast entstehen durch den Besitz eines Hauses laufende Kosten, an die viele Erben zu Beginn nicht denken. Dazu gehören Grundsteuer, Strom, Wasser und Heizung, ebenso wie Versicherungen, Hausmeisterdienste oder gegebenenfalls die Kosten für eine Verwaltung. „Wenn das Haus ungenutzt bleibt, können die Ausgaben schnell steigen, ganz zu schweigen von möglichen Renovierungen oder Sanierungen“, betont Sabine Haible. Vor allem ältere Immobilien haben oft einen Renovierungsbedarf: alte Heizsysteme, undichte Fenster, mangelhafte Dämmung oder ein feuchter Keller. Die Behebung solcher Mängel erfordert Zeit, Geduld und vor allem finanzielle Mittel. In manchen Fällen müssen auch Erbengemeinschaften Entscheidungen über Verwaltung oder Nutzung der Immobilie treffen, was die Situation zusätzlich verkompliziert.
Strategien für den Umgang mit geerbten Immobilien
Nicht jeder Erbe kann oder möchte ein geerbtes Haus selbst nutzen oder vermieten. In solchen Fällen ist die Expertise eines erfahrenen Immobilienmaklers von Vorteil. „Ein Makler kennt die Herausforderungen, vor denen Erben stehen, und hilft, alle Optionen objektiv zu prüfen“, erklärt Ernst Haible. Egal ob es um Eigennutzung, Vermietung oder Verkauf geht, durch fundierte Marktkenntnisse, objektive Einschätzung und ein Verständnis für die persönliche Lebenssituation leistet der Makler wertvolle Unterstützung bei der Entscheidungsfindung. „Unser Ziel ist es, die beste Lösung für den Erben zu finden, ohne Druck auszuüben“, fügt Sabine Haible hinzu.
Falls Sie unsicher sind, wie Sie mit Ihrer geerbten Immobilie umgehen sollen, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung – zusammen finden wir den besten Weg für Ihre persönliche Situation in Blaustein, Neu-Ulm, Ulm oder im Alb-Donau-Kreis und darüber hinaus.
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s Sora
ERB_EIG_5
